Die Größe der Bodenplatte richtet sich nach folgenden Vorschriften: Mindestvorlagefläche 50 cm nach vorne und mindestens 30 cm zu den Seiten des Feuerraums der Feuerstätte. Gemessen wird jeweils von den Brennrauminnenkanten.
Bodenplatten eignen sich ideal für den Fußbodenschutz, sowie als Funkenschutzplatte.